Vor dem Jahr 1992 war es üblich, dass BMHS beim Abschluss auch einen oder mehrere Lehrabschlussprüfungen ersetzt bekommen haben. Darüber gab es auch eine klare Regelung von wieviel Lehrzeit die Absolvierung welcher Schulstufe ersetzte.

Das alles war im § 28 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) und einer Verordnung dazu geregelt und hat mehr oder minder gut funktioniert.

Bis das BAG geändert und die Regelung abgeschaft wurde.